Alle Rassen des PSK haben jeweils einen Rassebetreuer. Im folgenden werden die
"Durchführungsbestimmungen des Rassebetreuers" erläutert (Quelle: PuS 2/2013,
S. 18 Albert Prost, Hauptzuchtbeauftragter):
1. Tätigkeitsfeld
Die Rassebetreuer sind das Bindeglied zwischen Züchtern, Haltern, Interessenten
und dem Hauptzuchtbeauftragten (HZB), um die Gesunderhaltung, Reinhaltung und
Förderung der von ihnen betreuten Rassen zu erhalten bzw. zu verbessern.
Sie stehen diesem Personenkreis und dem gesamten Vorstand für Fragen zur Verfügung,
dienen dem Informationsfluss untereinander und beraten im Bedarfsfall bei An-
schaffung und Zucht für die betreuten Rassen.
Ihnen obliegt die Verantwortung für die Planung und Durchführung von Züchtertreffen
oder auch anderen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen für die betreuten Rassen.
Einladungen zu diesen Veranstaltungen werden erst mit dem HZB abgestimmt. Nach
Genehmigung durch den HZB wird die Veranstaltung in der PuS veröffentlicht.
Die Rassebetreuer sollten eine Datensammlung über die zur Zucht geeigneten bzw.
verwendeten Tiere anlegen bzw. pflegen um bei entsprechenden Anfragen über Ver-
paarungen beraten zu können. Die Datensammlung ist bei Ende der Tätigkeit dem
Nachfolger in diesem Amt zu übergeben. Wurfanträge und Nachweise über die Zucht-
fähigkeit eines Hundes der betreuten Rasse können bei der Geschäftsstelle ange-
fordert werden.
Der Rassebetreuer nimmt an den jährlichen Tagungen der Zuchtverantwortlichen der
Landesgruppen teil und verfasst zu diesem Termin einen schriftlichen Bericht über
seine Tätigkeit des vergangenen Jahres und den augenblicklichen Stand der Zucht
aus seiner Sicht.
2. Voraussetzungen
Für die Wahrnehmung dieser Funktion muss ein Rassebetreuer die gleichen Bedingungen
erfüllen wie ein Zuchtanwärter (fünf Jahre Vereinszugehörigkeit und Aufzucht von drei
Würfen der zu betreuenden Rasse).
Aktive Züchtertätigkeit und Präsenz im Ausstellungswesen erleichtern die Erfüllung
der Aufgabe ebenso wie die Nutzung moderner Kommunikationswege.
Neben fachlicher Kompetenz sollte auch die soziale nicht fehlen. Eine breite Unter-
stützung seitens der Züchterschaft der betreuten Rasse ist wünschenswert.
3. Ernennungsverfahren
Geeignete Mitglieder können ihre Bewerbung mit kynologischem Lebenslauf beim HZB
einreichen. Sie können aber auch von Züchtern vorgeschlagen werden. Der HZB schreibt
die vorgeschlagene Person an, und bittet um Bestätigung der Bereitschaft zur Über-
nahme des Amtes und fordert den kynologischen Lebenslauf an.
Diese Bewerbungen/Vorschläge werden vom HZB dem Vorstand zur Beratung vorgelegt. Der
Vorstand trifft nach Beratung eine Auswahl.
Der ausgewählte Personenkreis wird vom HZB angeschrieben und auf der Jahreshaupt-
versammlung (JVH) zum Rassebeauftragten ernannt.
Die Ernennung erfolgt für jeweils drei Jahre. Nach deren Ablauf müssen neue Be-
werbungen, auch von den Amtsinhabern eingereicht und/oder Vorschläge gemacht werden.
Sollte ein Rassebeauftragter vor Ablauf seiner Amtszeit sein Amt niederlegen, so wird
vom HZB eine Person ernannt. Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand auf Vorschlag des
HZB. Diese Person übernimmt das Amt für die restliche Amtszeit.
Bei Verfehlungen kann ein Rassebeauftragter auch durch Vorstandsbeschluß des Amtes
enthoben werden. In diesem Fall wird ebenfalls für die restliche Amtszeit eine Person d
urch den HZB ernannt. Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand auf Vorschlag des HZB.
4. Gültigkeit
Die Durchführungsbestimmung für den Rassebeauftragten wurde am 06.01.2013 in Remscheid
durch den Vorstand beschlossen. Sie ist gültig ab Veröffentlichung in der Vereins-
zeitschrift (Anm.: also ab 2/2013).
Rassebetreuer des Deutschen Pinschers
Siegfried Menzel (Zwinger "vom Robinienhof"), Werther von 1998-2004
Dieter Kuschinski (Zwinger "von der Winkelgasse"), Barnstedt von 2004-2013
Andrea Asholt (Zwinger "Xandor"), Hannover 2013-2016
Martin Weselmann (Zwinger "vom Tiefental"), Barsinghausen 2017-heute